Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende
Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Verfahrensablauf
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.