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Hundehaltung - Antrag bei Verlust


Hundeführer müssen außerhalb des Hauses oder des befriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mitführen. Diese ist auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen oder zu Kontrollzwecken auszuhändigen.

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Die Hundesteuerersatzmarke wird beim Amt Eldenburg-Lübz (Abteilung Steuern & Abgaben) beantragt.

Für die Hundesteuerersatzmarke fällt keine Gebühr an.