Hundehaltung - Antrag bei Verlust
Hundehaltung - Antrag bei Verlust
Hundeführer müssen außerhalb des Hauses oder des befriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mitführen. Diese ist auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen oder zu Kontrollzwecken auszuhändigen.
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Zuständige Stelle
Die Hundesteuerersatzmarke wird beim Amt Eldenburg-Lübz (Abteilung Steuern & Abgaben) beantragt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Hundesteuerersatzmarke fällt keine Gebühr an.